Wer das Wäller Blättchen aufmerksam verfolgt, der wird gesehen haben, dass der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung die wiederkehrenden Beiträge mit Satzung und weiteren Beschlüssen finalisiert hat. Dies wurde auch alles im Blättchen veröffentlicht. Da die Einführung der wiederkehrenden Beiträge durch das Land Rheinland-Pfalz als verpflichtend vorgegeben wurde, hat der Gemeinderat dies also schlussendlich lediglich ausgeführt. Aber worum geht es denn eigentlich? Hat jeder verstanden, was da veröffentlicht wurde und was es konkret bedeutet? Hier ein Versuch, es einfach und nachvollziehbar zu erklären:
Im Kern geht es darum, wie Straßensanierungsmaßnahmen bezahlt werden. Für Neubaugebiete, in denen eine Straße zum allerersten Mal hergestellt wird, ist es relativ einfach. Dort wird die Straße gebaut und 90% der Kosten werden auf alle Anlieger aufgeteilt, 10% bleibt bei der Gemeinde.
Wenn aber bestehende Straßen ausgebaut bzw. saniert werden, gibt es zwei Varianten. Es kann, wie bisher, durch Einmalbeiträge geschehen – wie etwa bei uns in der Hauptstraße vor ein paar Jahren oder noch kürzer her in der Nisterstraße. Dort werden die Arbeiten vollzogen und ausschließlich die Anlieger an der betreffenden Straße werden in die Finanzierung der Baumaßnahme zu einem gewissen Teil mit einbezogen. Es wird gebaut, abgerechnet, fertig.
Bei den wiederkehrenden Beiträgen ist es so, dass wenn in einem Abrechnungsgebiet (bei uns ist das Abrechnungsgebiete gleich der gesamten Ortsgemeinde Lautzenbrücken, inkl. Hohensayn und Eisenkaute) eine Straße saniert wird, alle Bürgerinnen und Bürger die Eigentümer eines Grundstücks in diesem Abrechnungsgebiete sind, zur Teilfinanzierung herangezogen werden, auch wenn es eben nicht die Straße ist, an der man selbst wohnt. Kurzum: Alle Grundstückseigentümer:innen zahlen alle Sanierungsmaßnahmen mit. Dadurch wird das Stück für jeden einzelnen natürlich kleiner, man ist aber immer dabei, anstatt einmal eine größere Summe für die eigene Straße aufzuwenden.
Diese Regelung wird ab jetzt für alle künftigen Baumaßnahmen greifen. Jetzt gibt es aber noch den Umstand, dass ja die Hauptstraße und die Nisterstraße in der jüngeren Vergangenheit saniert wurden. Hierfür gibt es die Besonderheit, dass es Schonfristen gibt, also Zeiten, in denen man noch nicht mit allen anderen in die Finanzierung einbezogen wird. Für die Hauptstraße ist diese Schonfrist bereits verstrichen, weil die Straße damals zu einem großen Teil auch durch den Westerwaldkreis mitfinanziert wurde. Daher gilt hier eine kürzere Schonfrist. Die Schonfrist der Anlieger der Nisterstraße läuft noch, so dass diese Bürgerinnen und Bürger, die bei der Finanzierung eingebunden waren, erst ab dem Abrechnungsjahr 2043 wieder in die gemeinsame Finanzierung einsteigen. Das Neubaugebiet Lautzenbrücken-Süd ist aus der weiteren Straßensanierung im Dorf ausgeschlossen, weil dort erst deren Straße endgültig ausgebaut werden muss. Daran arbeitet der Gemeinderat gerade, auch wenn sich hier ein paar unerwartete Hürden ergeben haben.
So ist die Rechtslage und so muss in Zukunft die Sanierung von Straßen durchgeführt und abgerechnet werden.