Sanierungsgebiet
Die Ortsgemeinde Lautzenbrücken hat drei Sanierungsgebiete im Bereich der Ortsgemeinde ausgewiesen in denen sich eine Gebäudesanierung besonders lohnt, da es eine attraktive finanzielle Unterstützung in Form von steuerlicher Absetzbarkeit gibt.
Die Vorgehensweise bei Gebäudesanierungen innerhalb der Grenzen der Sanierungsgebiete:
- Vorabstimmung der Sanierungsmaßnahme mit der Verbandsgemeinde:
– Erläuterung der Maßnahme
– Vorlage von Handwerkerangeboten bzw. einer Kostenschätzung - Abschluss einer schriftlichen Modernisierungs-/ Instandsetzungsvereinbarung zwischen Eigentümer und Ortsgemeinde.
Diese ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme erforderlich! - Durchführung der Sanierung
- Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme:
– Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung bei der Verbandsgemeinde
– Vorlage von Plänen und Original- Schlussrechnungen und der getroffenen Vereinbarung
– Ausstellung der Bescheinigung durch die Verbandsgemeinde
– Vorlage der Bescheinigung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung
Unterlagen zur Sanierung zum Download
Merkblatt für die Beantragung der Bescheinigung zur Steuerabzugsfähigkeit (PDF)
Maßnahmebeschreibung und Kostenaufstellung (Excel-Datei)
Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung nach § 177 BauGB (Word-Datei)
Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung nach § 177 BauGB (PDF)
Kostenaufstellung zum Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung (Excel-Datei)
Kostenaufstellung zum Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung (PDF)
Pläne der Sanierungsgebiete zum Download
Lautzenbrücken
Lautzenbrücken – Eisenkaute
Lautzenbücken – Hohensayn
Ihr Ansprechpartner: Sanierungsberater André Schmidt
André Schmidt, Sanierungsberater
Fachbereich Bauen – Planen – Umwelt (VG Bad Marienberg)
Telefon: 02661/6268-342, Fax: 02661/6268-20 E-Mail: andre.schmidt@bad-marienberg.de