Lautzenbrücken kennt keinen Leerstand. Im Dorf ist es in den vergangenen Jahren sehr gut gelungen, gerade die alten Häuser immer wieder an neue Besitzerinnen und Besitzer zu überführen. Hier wurden dann auch beeindruckende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass die Häuser wieder für viele, viele Jahre in der Nutzung bleiben können.
Die Ortsgemeinde hat jüngst das Haus in der Hauptstraße 22 erworben, um auch hier dafür zu sorgen, dass es zu einer guten Neunutzung kommt. Das Haus und damit auch das komplette Gelände steht unter Denkmalschutz, wie im Übrigen noch zwei andere Häuser in Lautzenbrücken. Bei dem hier beschriebenen Objekt handelt es sich um ein typisches Westerwälder Quereinhaus unter Satteldach, sehr wahrscheinlich noch vor 1825 errichtet worden ist. Die Sanierungsmaßnahmen sind entsprechend mit der Denkmalschutzbehörde beim Westerwaldkreis abzustimmen.
Da der Ortsgemeinde an einer guten und auch zeitnahen Weiterverwendung durch private Interessenten gelegen ist, bittet der Ortsbürgermeister um kurzfristige Anzeige von ausschließlich ernsthaftem Kaufinteresse für das Gebäude mit Nebenanlagen inkl. dem Grundstück Flur 1/55 mit 913 m² mit einer konkreten Preisvorstellung. Eine Entscheidung durch den Gemeinderat kann bei entsprechend seriösen Angeboten sehr kurzfristig getroffen werden.