Die aktuellen Informationen rund um die Corona-Pandemie kann man weiterhin gut auf der Homepage der Verbandsgemeinde einsehen, dort gibt es auch Verlinkungen zu weiteren Informationen. Wir Ihr alle wisst, sind einige Lockerungen in Kraft getreten, aber viele Beschränkungen haben dennoch weiterhin Gültigkeit. Davon sind auch unsere drei zu vermietenden Gemeindeliegenschaften betroffen. Die aktuelle 4. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt bis einschließlich 06. Mai 2020. So lange kann man weder die Grillhütte noch das Dorfgemeinschaftshaus oder die Mehrzweckhalle mieten.