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Im Neubaugebiet "Lautzenbrücken Süd" (1. Bauabschnitt) steht noch ein Bauplatz zum Verkauf, Flur 3/238 mit 571 Quadratmetern.

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Kanal- und Straßensanierung und wiederkehrender Beitrag – Einwohnerversammlung hat (hoffentlich) aufgeklärt.

Es ist keine Raketenphysik, aber ganz einfach ist es auch nicht. Die verschiedenen Kanal- und Straßensanierungen der Vergangenheit sowie der Zukunft und deren jeweilige Finanzierung waren Thema der jüngsten Einwohnerversammlung. Björn Müller und Niclas Brato von der VG-Verwaltung haben sich freundlicherweise am Abend Zeit genommen, um nach Lautzenbrücken zu kommen und etwas mehr Licht in das mögliche Dunkel zu bringen, dafür ganz herzlichen Dank. Für alle diejenigen, die nicht dabei sein konnten, hier der Versuch, das Wichtigste zusammenzufassen:

Rückblickend haben wir in den vergangenen 10 Jahren zwei größere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen, in der Hauptstraße und in der Nisterstraße. Hier wurden sowohl der Kanal saniert als auch notwendige Hausanschlüsse erneuert. Gleichzeitig hat sich die Ortsgemeinde dafür entschieden, dass die Straßendecke in dem Zuge erneuert wird, um ein Flickenteppich zu vermeiden, der zudem eine weitaus kürzere Lebenserwartung hat als eine runderneuerte Straßendecke. Die Gehwege wurden bei beiden Maßnahmen nicht berücksichtigt, auch weil sie die Kosten immens in die Höhe getrieben hätten. Die Straßenbeleuchtung hingegen haben wir jeweils erneuert, damit wir uns von störanfälligen Seilleuchten verabschieden und auf energieeffizientere LED-Beleuchtung umsteigen konnten. Beide Maßnahmen wurden nach dem „alten“ Prinzip des Einmalbeitrages abgerechnet, es haben also lediglich die unmittelbaren Anlieger an der sanierten Straße ihren Beitrag geleistet. In der Hauptstraße gibt es zudem die Besonderheit, dass es eine Kreisstraße ist, so dass die Anliegergebühren entsprechend geringer ausgefallen sind, weil die Straßendecke durch den Kreis und eben nicht die Anlieger finanziert wurde. Für Letztere ergibt sich dadurch allerdings auch eine geringere Verschonungsfrist für künftige Sanierungsmaßnahmen, die mitzufinanzieren sind. In der Hauptstraße waren das 5 Jahre (sind also bereits abgelaufen, die Sanierung war in 2015/2016), in der Nisterstraße sind es 15 Jahre Verschonung.

Das Neubaugebiet ist bei all diesen Maßnahmen völlig ausgeschlossen, da diese erst beitragspflichtig werden, wenn deren Straße endausgebaut ist (und dann haben sie eine 20jährige Verschonungsfrist). Die Eisenkaute und Hohensayn bleiben als Außengebiete grundsätzlich unberücksichtigt.

Sprungs ins heute. Die aktuelle Maßnahme im Hohensayner Weg und die möglichen zukünftigen Maßnahmen (diese müssen noch vom Gemeinderat beschossen werden) im Rest der Talstraße und Mittelstraße, in Teilen der Wiesenstraße und in der Triftstraße folgen bisher genau dem Ansatz wie in der Vergangenheit: Kanalsanierung, Hausanschlüsse, Straßendecke und Beleuchtung, keine Gehwege. Zur Klarheit: Die VG-Werke werden die Kanäle auf jeden Fall sanieren, weil sie das aufgrund des Zustandes auch müssen. Für die Gemeinde steht zur Entscheidung an, ob man weiterhin wie in der Vergangenheit auch die Beleuchtung und die Straßendecke mit erneuert (oder gar auch die Gehwege) oder ob man sich von dieser gemeinsamen Umsetzung verabschiedet.

Der fundamentale Unterschied bei der Finanzierung ist, dass seit 2024 der so genannte wiederkehrende Beitrag den Einmalbeitrag als Finanzierungsinstrument für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger abgelöst hat. Dieser Umstieg war für die Ortsgemeinde verpflichtend und keine eigenständige Entscheidung. Das neue System bedeutet im Kern, dass nicht mehr ausschließlich diejenigen bezahlen, die an einer betroffenen Straße ihr Grundstück haben, sondern, dass für die Restkosten nach Abzug des Gemeindeanteils alle Grundstückseigentümer des Dorfes (Verschonungsfristen werden berücksichtigt) zur Finanzierung herangezogen werden. Der Effekt ist, dass alle zahlen und so der eigene Beitrag deutlich kleiner ist, dafür zahlt man aber eben auch für Baumaßnahmen, die nicht vor der eigenen Haustür stattfinden. Den Gemeindeanteil hat der Gemeinderat für Lautzenbrücken im Übrigen mit den maximal möglichen 30% beschlossen.

Die Grundformel zur Berechnung lautet, dass die Quadratmeterzahl des Grundstücks zuzüglich der möglichen zu bauenden Vollgeschoße (je möglichem Vollgeschoss plus 10%) der Wert (Fachjargon „Beitragsmaßstab“) ist, mit dem der Beitragssatz (das sind die beitragsfähigen Kosten abzüglich des Gemeindeanteils dividiert durch die Summe aller Beitragsmaßstäbe, also aller beitragspflichtigen Grundstücke) multipliziert wird. Verstanden? Vielleicht hilft diese Übersicht weiter.

Bei einer fiktiven Baumaßnahme entstehen 500.000 € beitragsfähige Kosten, die von allen beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern zu finanzieren sind. Die Rechnung würde wie folgt aussehen:

Baukosten, die zu finanzieren sind:                          500.000 €
Anteil der Ortsgemeinde (30%):                               150.000 €
Kosten, die demnach umzulegen sind:                      350.000 €

Alle derzeit beitragspflichtigen Grundstücke im Dorf ergeben derzeit eine Gesamtquadratmeterzahl von 146.688,94 m², demnach:

350.000 € Kosten geteilt durch 146.688,94 m² = 2,386 Beitragssatz €/m².

Wer jetzt z.B. ein Grundstück mit 600 m² hat und darauf könnten (oder sind sogar, völlig egal) maximal 2 Vollgeschosse gebaut werden (also + 20%) hat einen individuellen Beitragsmaßstab von:

600 m²  + 20% = 720

Ergo: Der persönliche Anteil, der für diese Maßnahme zu zahlen wäre, beträgt:

1.717,92 € (720 Beitragsmaßstab x 2,386 € Beitragssatz).

Abgerechnet werden immer die Kosten, die ganz konkret in einem Kalenderjahr entstanden sind. Alle Beitragspflichtigen werden also bald einen Bescheid von der VG über ihren Anteil der Baumaßnahmen am Hohensayner Weg aus dem Jahr 2024 bekommen (Bescheide werden ab dem 15. Oktober versendet) und im nächsten Jahr dann den Anteil aus 2025. Das würde auch für alle weiteren Folgemaßnahmen nach genau dem gleichen Prinzip realisiert werden. Sollte jemand nicht alles auf einmal zahlen können, besteht auch die Möglichkeit der Ratenzahlung. Hierbei muss man dann aber 6% Zinsen in seine Kalkulation einbeziehen.

Hier vielleicht noch den allerletzten Hinweis, weil das öfter zur Verwirrung führt. Sind mehrere Personen in einem Hausstand beitragspflichtig (z.B. Ehepaare), dann bekommt jeder einen Bescheid, der muss aber natürlich nur einmal bezahlt werden.

Ist nun doch etwas länger geworden, aber es dürfte hoffentlich so ziemlich alles dargestellt sein. Wie immer gilt, wer Fragen zu seinem Gebührenbescheid, zur Berechnung oder anderen Details hat, kann sich jederzeit an die Verbandsgemeinde in Bad Marienberg wenden, die einem dann sehr individuell die konkreten Fragen beantworten.